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ELA Container AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
den Verkauf gebrauchter Container an Unternehmer  

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäfts- sowie Vertragsbeziehungen zwischen der ELA Container GmbH („ELA“) und ihren Kunden („Auftraggeber“) über den Verkauf gebrauchter Container über den MVP-Shop, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Anfrage über den Shop gültigen Fassung.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ELA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch, wenn ELA der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Adressatenkreis Produktangebot

(1) Das Produktangebot im MVP-Shop für gebrauchte Container richtet sich in der jeweils aufgerufenen Shop-Umgebung ausschließlich an die dort ausgewählte Kundengruppe. Der Kunde hat vor Betreten des Shops anzugeben, ob er als Unternehmer oder als Verbraucher handelt. Auf Grundlage dieser Auswahl erfolgt die Weiterleitung in den entsprechenden Shopbereich.

(2) Im Geschäftskundenbereich richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Rahmen der Anfrage durch Angabe eines Unternehmensnamens sowie erneut im weiteren Bestellprozess.

(3) ELA behält sich vor, geeignete Nachweise anzufordern.

§ 3 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Containern im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, eine Anfrage abzugeben.

(2) Der Auftraggeber kann aus dem Sortiment Produkte auswählen und über den Button „unverbindlich anfragen“ bzw. „kostenlos anfragen“ eine Anfrage an ELA übermitteln. Mit Absenden der Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(3) Nach Eingang der Anfrage erhält der Auftraggeber eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die angefragten Produkte aufgeführt sind. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Anfrage und stellt kein verbindliches Angebot dar.

(4) ELA übersendet dem Auftraggeber auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot per E-Mail. Dieses Angebot stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von ELA innerhalb der darin genannten Frist oder, sofern keine Frist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang des Angebots annimmt. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch Ausführung der Lieferung erfolgen.

(6) Der Auftraggeber erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Diese enthält den Vertragstext einschließlich des Angebots sowie dieser AGB. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

(7) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

(8) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 4 Vertragsgegenstand / Kaufobjekt

(1) Vertragsgegenstand („Kaufobjekt“) ist der jeweils im Onlineshop konkret dargestellte gebrauchte Container einschließlich der in der Produktbeschreibung angegebenen Ausstattung und Eigenschaften. 

(2) Bei den angebotenen Kaufobjekten handelt es sich um gebrauchte Container. Diese weisen ihrem Alter und ihrer bisherigen Nutzung entsprechende Gebrauchsspuren, Abnutzungen, optische Beeinträchtigungen, Farbabweichungen, Reparaturspuren sowie sonstige alters- und nutzungsbedingte Veränderungen auf. Diese stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei gebrauchten Containern üblich sind oder in der Produktbeschreibung dargestellt wurden.

(3) Die Beschaffenheit des Kaufobjekts ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Onlineshop sowie den dort bereitgestellten Angaben und Bildern. Diese werden ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart.

(4) Die im Onlineshop verwendeten Abbildungen dienen der Darstellung des angebotenen Kaufobjekts oder eines gleichartigen Typs. Sie können beispielhaft sein. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Ausstattung, Bauart oder Oberflächenbeschaffenheit bleiben vorbehalten, soweit diese branchenüblich sind oder die vertraglich vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.

(5) Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige produktbezogene Angaben außerhalb der konkreten Produktbeschreibung begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(6) Angaben zu technischen Daten, Maßen, Gewichten oder sonstigen Eigenschaften sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Handelsübliche, fertigungstechnische oder gebrauchsbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

(7) Wird das Kaufobjekt mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder einer Anlage verbunden, erfolgt dies ausschließlich zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB. Eine Verbindung führt nicht zum Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung der Container erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine Selbstabholung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt durch ELA oder durch eine von ELA beauftragte Spedition. Liefer- und Transportkosten werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.

(2) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Der konkrete Liefertermin wird im Angebot angegeben oder dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.

(3) Voraussetzung für die Lieferung ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufobjekts geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn ELA die Transportorganisation übernimmt. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

(5) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist ELA berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lager- und zusätzliche Transportkosten) ersetzt zu verlangen. ELA ist berechtigt, hierfür eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 EUR pro Container und Kalendertag zu verlangen, beginnend mit dem Tag der mitgeteilten Versandbereitschaft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Änderungen der Lieferadresse oder sonstiger lieferrelevanter Angaben nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von ELA in Textform. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. (7) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland. Die Lieferung kann hiervon abweichend auch an eine vom Auftraggeber benannte Lieferadresse im Ausland erfolgen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Anlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit den für die Containeranlieferung erforderlichen Transportfahrzeugen erreichbar ist und ein geeigneter Aufstellort zur Verfügung steht.

(2) Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten für Lkw und Entladefahrzeuge bestehen, keine Zufahrtshindernisse wie enge Straßen, Sackgassen, niedrige Durchfahrten oder eingeschränkte Wendemöglichkeiten vorliegen, der Untergrund für das Gewicht von Transportfahrzeug und Container ausreichend tragfähig ist, die Entladung ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann.

(3) Der Auftraggeber hat ELA vor Lieferung über alle für die Anlieferung relevanten örtlichen Gegebenheiten zu informieren. ELA ist berechtigt, sich auf die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu verlassen.

(4) Verzögert sich die Anlieferung aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben des Auftraggebers oder aufgrund nicht geeigneter Anlieferbedingungen, trägt der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstehenden Kosten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Umplanungen, Einsatz anderer Transportmittel oder Zwischenlagerungen.

(5) Ist eine Anlieferung am vereinbarten Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglich, gilt die Lieferung als fehlgeschlagen. ELA ist berechtigt, eine erneute Anlieferung gesondert zu berechnen.

(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Lieferort eine zur Entgegennahme berechtigte und entscheidungsbefugte Person anwesend ist.

(7) Weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche von ELA bleiben unberührt.

§ 7 Preise und Liefer- bzw. Transportkosten

(1) Alle auf der Website von ELA angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger anfallender Liefer- und Transportkosten.

(2) Zusätzlich anfallende Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet. Informationen zu den typischen Lieferkosten sind über die im Onlineshop bereitgestellte Informationsseite „Transparente Lieferkosten“ abrufbar. Die dort genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung.

(3) Die verbindlichen Liefer- und Transportkosten werden im individuellen Angebot ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich ab Werk. Etwaige Mehrkosten, die durch besondere Anlieferbedingungen, erschwerte Zufahrten, Wartezeiten oder zusätzliche Entladeanforderungen entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

(2) Die verfügbaren Zahlungsmethoden ergeben sich aus dem Angebot sowie ergänzend aus den im Onlineshop bereitgestellten Informationen. ELA ist berechtigt, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder Vorkasse zu verlangen.

(3) ELA ist berechtigt, Lieferungen erst nach vollständigem Zahlungseingang auszuführen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben, trägt der Auftraggeber.

(6) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.

(7) ELA ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

§ 9 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Anforderungen

(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher für Transport, Anlieferung, Aufstellung und Nutzung des Containers erforderlicher Genehmigungen und behördlicher Zustimmungen. Dies gilt insbesondere für bauordnungsrechtliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, verkehrsrechtliche Anordnungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen.

(2) ELA ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Aufstellung zu prüfen. Eine entsprechende Prüfung erfolgt nicht.

(3) Erfolgt die Lieferung oder Aufstellung ohne erforderliche Genehmigungen, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt insbesondere Kosten für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Umplanungen oder Zwischenlagerungen.

(5) Der Auftraggeber stellt ELA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der fehlenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung resultieren.

§ 10 Mängelansprüche und Rügepflicht

(1) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung des Kaufobjekts.

(2) Der Auftraggeber hat das Kaufobjekt unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Unterlässt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt das Kaufobjekt als genehmigt.

(4) Im Falle eines Mangels leistet ELA nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung.

(6) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder äußeren Einflüssen, die nach Gefahrübergang eintreten.

§ 11 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet ELA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet ELA – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ELA nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ELA.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht 

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, 
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Übernahme einer Garantie,
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Elektrische Ausstattung und Sicherheitsprüfung

(1) Soweit der Container über eine elektrische Ausstattung verfügt, wird diese vor Auslieferung einer grundlegenden Funktions- und Sicherheitsprüfung unterzogen.

(2) Diese Prüfung erfolgt als allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie stellt keine Prüfung nach spezifischen technischen Normen oder Unfallverhütungsvorschriften dar, insbesondere keine Prüfung nach DIN-, VDE- oder DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3).

(3) Der elektrische Anschluss am Aufstellort darf ausschließlich durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme sicherzustellen, dass der Anschluss den am Einsatzort geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften entspricht.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Prüfung der elektrischen Anlage am Aufstellort sowie der dortigen Anschlussbedingungen.

(5) Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) ELA haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die ELA nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Genehmigungen.

(2) Sofern solche Ereignisse die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist ELA berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben.

(3) Dauert die Behinderung länger als vier Wochen an, ist ELA berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den in Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.

(5) Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

§ 14 Urheberrechte

(1) An allen im Onlineshop veröffentlichten Bildern, Videos, Zeichnungen, Texten und sonstigen Inhalten stehen ELA die Urheber- und sonstigen Schutzrechte zu.

(2) Jede Verwendung außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ELA.

§ 15 Datenschutz

ELA verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website von ELA abrufbaren Datenschutzerklärung.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Kaufobjekt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von ELA.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, das unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufobjekt pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, das Kaufobjekt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an ELA ab. ELA nimmt diese Abtretung an.

(4) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde ELA unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen ELA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von ELA. ELA ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers sind in Textform abzugeben, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.


Stand: 27.04.2026